Allgemeine Geschäftsbedingungen der Crashcar24 eine Unternehmung der Kfz Sachverständigenbüro Berner GmbH im folgenden Crashcar24

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(Stand 29.09.2016)

  1. Präambel
    Die Crashcar24 betreibt eine Internetplattform zu Zwecken des Handels mit Gütern und des Angebotes von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Kraftfahrzeuge, im speziellen Unfallfahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör. Über diesen elektronischen Marktplatz können Restwerte von Unfallfahrzeugen ermittelt, sowie Unfallfahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör vermarktet werden.
  2. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Teilnehmer an der Internetplattform der Crashcar24 und damit verbundene Geschäfte.
    2. Mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Internetplattform erkennt der Antragsteller die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Antragstellers haben keine Geltung.
    3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen, besondere Vereinbarungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, sofern die Crashcar24 diese schriftlich bestätigt.
  3. Leistungsbeschreibung
    1. Zugelassene Teilnehmer können sich der von der Crashcar24 betriebenen Internetplattform zur Einstellung der Daten von verunfallten Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie zur Abgabe entsprechender Angebote bedienen.
    2. Verträge, die aufgrund der über die Internetplattform eingestellten Gebote zustande kommen, werden zwischen den jeweiligen Eigentümern und den Bietern geschlossen.
    3. Die Crashcar24 behält sich vor, ihre Dienstleistungen oder Teile davon, zu modifizieren oder einzustellen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
    4. Die Crashcar24 behält sich ferner vor, den Zugriff auf die Internetplattform und ihre Dienstleistungen zeitweilig zu beschränken, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungsarbeiten sowie aufgrund von unvorhergesehenen Systemausfällen erforderlich ist. Dabei wird die Crashcar24 nach Möglichkeit auf die berechtigten Interessen der Teilnehmer Rücksicht nehmen.
  4. Zulassung/Widerruf der Zulassung
    1. Teilnehmer an der Internetplattform der Crashcar24 sind ausschließlich Einsteller und Bieter, die zur Nutzung zugelassen sind. Einsteller können Versicherungen, Sachverständigen-Organisationen und Kfz-Sachverständige sowie Verwertungsbetriebe und Ersatzteilhändler sein. Bieter sind Automobilverwerter, Gewerbetreibende des Kfz-Handels, Autohäuser sowie Ersatzteilhändler, diese können auch Einsteller sein, wenn sie von uns als solche zugelassen sind.
    2. Über die Zulassung entscheidet die Crashcar24 auf Antrag. Ein entsprechendes Formular für den Teilnehmer an der Internetplattform setzt die Zahlung der Zulassungsgebühr voraus.
    3. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Crashcar24 behält sich das Recht vor, die Zulassung eines Antragstellers ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
    4. Mit der Zulassung zur Teilnahme an der Internetplattform der Crashcar24 erhält der Teilnehmer die für die Teilnahme erforderlichen Zugangsdaten.
    5. Die Crashcar24 ist berechtigt, eine bereits erteilte Zulassung insbesondere aus folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen:
      • Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
      • Grob fahrlässige oder vorsätzliche Einstellung falscher Daten über die Internetplattform
      • Nutzung der Internetplattform, die mit ihrem Zweck nicht zu vereinbaren ist
      • Nichtvorliegen oder Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen
      • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Teilnehmers oder Ablehnung der Eröffnung eines Solchen mangels Masse sowie Einstellung der Geschäftstätigkeit des Teilnehmers
      • Zahlungsverzug des Teilnehmers mit Forderungen der Crashcar24 um mehr als zwei Wochen
      • Wiederholte Verzögerungen bei der Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, die über die Internetplattform geschlossen werden.
  5. Nutzung
    1. Die Einsteller stellen ihre Daten in das System der Crashcar24 zur Weiterleitung an die Bieter zur Verfügung. Die Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Irrtümlich unrichtige Angaben sind nach der Entdeckung unverzüglich zu berichtigen.
    2. Die Bieter rufen die Daten von der Internetplattform ab und geben bei Interesse ihr Gebot ab. Mit der Abgabe ihrer Gebote machen die Bieter ein verbindliches Kaufangebot, an das sie 30 Tage ab Datum der Gebotsabgabe gebunden sind.
    3. Die Einsteller können jederzeit die Höchstgebote von der Internetplattform abrufen und gegebenenfalls weiterleiten. Durch den Bieter eingestellte Daten werden, im System als Handelswaren gekennzeichnet, den anderen Bietern übermittelt.
  6. Pflichten der Teilnehmer
    1. Alle Teilnehmer an der Internetplattform verpflichten sich mit ihrer Zulassung, die von der Crashcar24 in geeigneter Form angebotene Einweisung in die Internetplattform zur Kenntnis zu nehmen und bei der Nutzung der Internetplattform zu beachten.
    2. Für den Fall, dass Rückfragen hinsichtlich eines Produktes oder bei einer Kaufabwicklung bestehen, so ist stets erst mit der Crashcar24 Kontakt aufzunehmen.
    3. Die Bieter, die gleichzeitig Einsteller sind, verpflichten sich, keine Daten von Gegenständen in andere Internetplattformen einzustellen, die ihnen über die Crashcar24 vermittelt wurden oder bei denen ihnen bekannt ist, dass die Daten noch in der Internetplattform der Crashcar24 eingestellt sind.
    4. Die Bieter sind verpflichtet, die von ihnen gebotenen Fahrzeuge innerhalb von sechs Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Übernahmevereinbarung bei den Einstellern abzuholen. Die Bieter sind ferner verpflichtet, umgehend nach Erhalt der Übernahmevereinbarung den Einstellern das Abholdatum schriftlich zu bestätigen. Sofern eine Kontaktaufnahme mit den Einstellern aufgrund der Bietern bekannten Kontaktdaten nicht möglich ist, haben die Bieter Crashcar24 darüber umgehend schriftlich zu informieren. Wenn der Veräußerer es wünscht, so hat der Bieter in bar zu zahlen. Von den Teilnehmern anerkanntes Motiv dieser Regelungen ist, Unstimmigkeiten nicht auf den Rücken der Endkunden auszutragen.
  7. Preise/Nutzungsentgelt
    Für die Zulassung zur Teilnahme an der Internetplattform sowie die Nutzung der Internetplattform, insbesondere das Einstellen, Abrufen und Sichten von Daten, fallen Zulassungsgebühren und Nutzungsentgelte an. Die Preise sind einer separaten Preisliste zu entnehmen. Es gelten die am Tag der Zulassung/Nutzung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  8. Zahlung
    1. Die Rechnungsstellung an die Teilnehmer, für die Nutzung der Internetplattform, erfolgt monatlich jeweils zum 1. des Folgemonats. Die Rechnungsstellung für die Zulassung zur Teilnahme an der Internetplattform erfolgt am Tag der Zulassung.
    2. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Werden gegenüber einer Rechnung Einwendungen erhoben, müssen diese uns gegenüber binnen eines Monats nach Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden.
    3. Die Teilnehmer sind zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen von der Crashcar24 anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt ein Teilnehmer mit der Zahlung von Rechnung in Verzug, werden Verzugszinsen mit acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
  9. Kündigung
    1. Der zwischen dem Teilnehmer und der Crashcar24 geschlossene Vertrag kann ordentlich von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
    2. Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Kündigt die Crashcar24 den Vertrag vor Ablauf eines Jahres, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben, so ist die Crashcar24 zur Rückzahlung der vom Teilnehmer gezahlten Zulassungsgebühr verpflichtet, wobei sich der Rückzahlungsbetrag für jeden vollen Monat des Bestehens des Vertrages um 1/12 vermindert.
    4. Die Rückzahlungsverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 9.3 besteht auch, wenn der Teilnehmer aus einem von der Crashcar24 zu vertretenden wichtigen Grund kündigt.
  10. Verantwortlichkeit für die Daten/Freistellung
    1. Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten ist ausschließlich der, der die Daten einstellt. Die Crashcar24 schließt für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten jede Gewährleistung und Haftung aus.
    2. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, bei Insertionen ihr Impressum vollständig gemäß den gesetzlichen Regelungen anzugeben oder durch eine Verlinkung auf das Impressum der eigenen Internetseite den anderen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Erhält Crashcar24 davon Kenntnis, dass Teilnehmer dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, ist Crashcar24 zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch ohne Aufforderung des Teilnehmers berechtigt, selbst das Impressum des Teilnehmers auf der Website zu veröffentlichen.
    3. Der Teilnehmer stellt die Crashcar24 von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die vom Teilnehmer eingestellten Daten gegen die Crashcar24 geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Crashcar24 einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Teilnehmer zu vertreten ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Crashcar24 für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der behaupteten Ansprüche und einer Verteidigung erforderlich sind.
  11. Haftung
    1. Die Crashcar24 haftet für Schäden der Teilnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn diese beruhen auf der Verletzung einer Hauptleistungspflicht. Dies gilt auch bei Verschulden der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Crashcar24.
    2. Der von der Crashcar24, wenn sie haftet, zu leistende Schadensersatz beschränkt sich auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Insbesondere haftet die Crashcar24 nicht für entgangenen Gewinn der Teilnehmer und mittelbare Folgeschäden, gleichgültig, ob solche vorhersehbar oder nicht vorhersehbar waren. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Schadensersatzanspruch zudem auf die Höhe des jeweiligen Nutzungsentgelts beschränkt.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 10.1 und 10.2 gelten nicht, soweit die Haftung der Crashcar24 aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB gegen die Crashcar24 geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
    4. Soweit die Haftung der Crashcar24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Falle einer direkten Inanspruchnahme durch den Teilnehmer.
    5. Unbeschadet der vorstehenden Haftungsbeschränkungen sind Teilnehmer im Falle eines Datenverlustes oder der Datenverfälschung berechtigt, die Daten kostenfrei erneut in die Internetplattform einzustellen.
  12. Datenschutz
    Das Verfahren in der Internetplattform der Crashcar24 und die Verwaltung der Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die mitgeteilten Daten werden von der Crashcar24 und den Teilnehmern der Internetplattform mit dem sachlich möglichen Maß an Vertraulichkeit behandelt. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten der Teilnehmer. Die gewerbliche Verarbeitung, Nutzung, Auswertung, Übermittlung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe der mitgeteilten Daten ist der Crashcar24 im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebs der Internetplattform, zu statistischen Zwecken und im Rahmen der allgemeinen Datenverwaltung ausdrücklich gestattet.
  13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Die Crashcar24 behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Änderungen werden dem Teilnehmer schriftlich angezeigt. Widerspricht der Teilnehmer den neuen Bedingungen nicht binnen 2 Wochen ab erfolgter Anzeige, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.
  14. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
    1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Crashcar24 und den Teilnehmern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Burgdorf.
  15. Elektronische Kommunikation
    Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.
  16. Salvatorische Klausel
    Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.